Fair-Pay eBook: Aktion durch Anwalt gestoppt
- Donnerstag, 16. Februar 2012 01:11
eBook kaufen und so viel zahlen wie man möchte. Noch bevor die Aktion die große Runde machte wurde sie gestoppt.
Eine Idee um neue Leser zu gewinnen wurde nach wenigen Tagen durch ein Schreiben eines Anwalts gestoppt. Das eBook "Der Letzte macht das Licht aus ..." von Autor Klaus Behling wurde beim Berlin Story Verlag praktisch für umsonst angeboten. Konkret hieß es dort:
Welchen Wert haben Ebooks für Leser? Und wie viel sind sie bereit, dafür zu zahlen? Dieser Frage wollen wir nachgehen, indem wir es den Lesern überlassen, den Preis eines Ebooks zu bestimmen. Einen Monat lang können Kunden das Buch „Der Letzte macht das Licht aus“ von Klaus Behling hier downloaden. Wie und ob bezahlt wird, entscheidet der Leser. Er kann die gewünschte Summe via Paypal zahlen; er kann den Verlag durch Flattr unterstützen; er kann mit Naturalien wie Schokolade bezahlen – der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt; oder er zahlt gar nichts.
Rund 200 mal wurde das eBook heruntergeladen, als Bezahlung traf unter anderem 200 Gramm Marzipan im Verlag ein. Andere blieben dann doch eher bei klassischen Zahlmethoden und überwiesen insgesamt acht Euro bzw. spendeten via Flattr sechs mal. Die genaue Summe auf dem Flattr Konto ist allerdings erst am Monatsende einsehbar. Am gestrigen Mittwoch erhielt der Berlin Story Verlag allerdings unangenehme Post.
Von Lesern Ihrer lntemet-Werbung werden wir darauf aufmerksam gemacht, dass Sie den Titel “Der Letzte macht das Licht aus” als E-Book auf den Markt gebracht haben, aber keinen Preis festgesetzt haben, sondern es den Leser überlassen, den diesen angemessen erscheinenden Preis zu bestimmen, weil es, wie Sie schreiben‚ keine Information zur Bestimmung von Preisen für E-Books bisher gebe. Wir finden den Gedanken, den Marktpreis eines Buches durch Leserinfonnationen zu erfahren, recht originell. sehen darin allerdings einen klaren Widerspruch gegen das Buchpreisbindungsgesetz. Denn dort ist eindeutig in §5 geregelt, dass es der Verleger ist, der den Preis bestimmen und dann veröffentlichen muss, es aber nicht Dritten, etwa Händlern oder auch Lesern, überlassen kann, den ihnen angemessenen Preis zu bestimmen, und das gilt nicht nur Printprodukle, sondern auch für E-Books, die nach der gesetzlichen Regelung als Buchsubstitut ebenfalls preisgebunden sind.
Original nachzulesen auf der Homepage des Verlags
Um sicher zu gehen das keine neuen Versuche gestartet werden können, untersagte der Anwalt dem Verlag ebenfalls weitere Modelle dieser Art zu starten. Der Verlag selber möchte nicht weiter gegen die Forderungen vorgehen, wohl auch aus dem Grund das es eine teure Angelegenheit werden könnte. Lichtblick: Zwei Anwälte boten bereits ihre Hilfe an, außerdem wurde erwähnt das man das Buch in Uruguay anbieten könnte, dort gibt es keine Buchpreisbindung.
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