Fair-Pay eBook: "Anwälte können gar nichts verbieten"
- Samstag, 18. Februar 2012 14:13
Die Kanzlei Fuhrmann Wallenfels nimmt Stellung zum Schreiben an den Berlin Story Verlag und dessen Fair-Pay eBook Versuch.
Wie viel sind Leser bereit für ein eBook zu zahlen? Mit dieser Frage startete der Berlin Story Verlag eine Aktion die es jedem Käufer eines eBooks erlaubte, selber zu bestimmen wie viel er dafür zahlen möchte. Schnell machte die Aktion die Runde und blieb auch in der Kanzlei Fuhrmann Wallenfels nicht unbemerkt.
Die Nachricht das der Verlag von einem Anwalt dazu aufgefordert wurde diese Aktion zu beenden und auch weitere zu unterlassen verbreitete sich noch rasanter als die eigentliche Idee des kleinen Verlages. Auch wir von Ebook-Talk.de folgten dem Bericht auf der Berlin Story Verlag Homepage und berichteten über den Fall, wodurch auch wir neben vielen anderen Webseiten den Text von Enno Lenze (Geschäftsführer des Berlin Story Verlags) weitergaben und somit auch berichteten, dass die Anwaltskanzlei die Aktion stoppte.
Aufgrund des Medienrummels zu diesem Thema meldet sich nun die Kanzlei Fuhrmann Wallenfels selber zu Wort und stellt einige Dinge ins richtige Licht, dazu schrieb Prof. Dr. Christian Russ folgende Stellungnahme:
1. Grund unseres Schreibens war die Werbeaussage des Verlages, man wolle es „den Lesern überlassen, den Preis eines E-Books zu bestimmen“. Das ist mit der gesetzlichen Regelung der Buchpreisbindung unvereinbar, wonach nur der Verlag den Preis bestimmen kann und muss. Wäre nur vom Verschenken des E-Book die Rede gewesen, wäre alles in Ordnung.
2. Wer E-Books verschenken will, kann dies jederzeit ohne Probleme tun. Wer aber als Verlag E-Books verkaufen will, muss gesetzlich einen Preis festsetzen. Das ist bei E-Books nicht anders als bei gedruckten Büchern auch.
3. Wir haben den Berlin Story Verlag nicht abgemahnt und ihm auch nichts verboten (Anwälte können gar nichts verbieten, das können in einem Rechtsstaat nur die Gerichte). Demgemäß haben wir den Verlag auch nur darauf hingewiesen, dass sein Modell der Preisfestsetzung durch den Käufer nicht mit der Buchpreisbindung vereinbar ist. Schließlich wäre der Verlag Gefahr gelaufen, von Konkurrenten abgemahnt und auf Unterlassung in Anspruch genommen zu werden. Auch sind dem Verlag keine Kosten durch unser Schreiben entstanden. Die Aufklärung über die Buchpreisbindung gehört nun einmal zu unseren Aufgaben als von den Verlagen eingesetzte Anwälte. Aus diesem Grund betreiben wir auch diese Info-Homepage.
Ergebnis
Der Verlag wurde nicht abgemahnt, ihm wurde auch nichts verboten. Der Verlag kann sein E-Book verschenken, soviel er will. Wo also ist das Problem? Handelt es sich bei der Geschichte vielleicht nur um einen Marketing-Gag eines Verlages, sich und sein Buch bekannt zu machen?
Und: Warum verschenkt der Verlag das E-Book nun eigentlich nicht???
Es dürfte nun interessant sein wie sich die Sachen weiter entwickeln werden. Auf der Homepage des Verlags ist unterdessen ein weiterer Artikel aufgetaucht in dem sich Enno Lenze zunächst für das erhaltene Feedback bedankt. Weiter heißt es das man das eBook "Der Letzte macht das Licht aus..." nun für 99 Cent anbiete.
Wir werden die Sache im Auge behalten und weiter berichten sobald sich etwas neues ergeben hat.
Kommentare:












